Netto, PKV, Stufen

Zusatzversorgung bei der VBL: was Tarifbeschäftigte selbst zahlen

Neben der gesetzlichen Rente sorgen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes für eine Betriebsrente. Einen Teil der Finanzierung tragen die Beschäftigten selbst. Der Rechner zieht diesen Anteil als eigene Zeile ab.

Sie sind

100 % = Vollzeit

Mehr: Wohnsitz, Krankenkasse, Zusatzversorgung

Kirchensteuersatz, Pflege in Sachsen

Durchschnitt 2026: 2,9 %

Ihr Anteil, vom Netto abgezogen

Netto im Monat, TV-L E 10 Stufe 3

2.854 €

4.599,41 € brutto · Tabelle ab 1. April 2026

Tabellenentgelt E 10, Stufe 34.599,41 €
Lohnsteuer− 676 €
Rentenversicherung− 428 €
Arbeitslosenversicherung− 60 €
Krankenversicherung (8,45 %)− 389 €
Pflegeversicherung (2,40 %)− 110 €
Zusatzversorgung (1,81 %)− 83 €
Netto im Monat2.854 €

Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt: 74,35 % des Monatsentgelts, 3.420 € brutto, etwa 1.720 € netto.

Veröffentlicht für 1. Januar 2027: 4.599,41 € brutto in dieser Stufe.

Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026

Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg

AbStufeBruttoNetto im Monat
1. Oktober 202634.599 €2.854 €
1. Oktober 202945.053 €3.081 €
1. Oktober 203355.652 €3.373 €
1. Oktober 203865.815 €3.450 €

§ 16 Abs. 3 TV-L: gleiche Stufenlaufzeiten wie im TVöD. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit nach Leistung verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).

So wird gerechnetTabellen in Kraft am 20. Oktober 2026; Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF.

Tarifbeschäftigte von Bund und Ländern sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der VBL, pflichtversichert. Sie erwerben dort eine Betriebsrente, die zur gesetzlichen Rente hinzukommt. Finanziert wird sie überwiegend vom Arbeitgeber, aber nicht nur: Im Abrechnungsverband West zahlen Beschäftigte 1,81 % ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, nämlich eine Umlage von 1,41 Prozent und einen Beitrag von 0,40 Prozent. Im Abrechnungsverband Ost ist der Anteil mit 4,25 % deutlich höher, weil dort ein Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut wird. Für eine Landesbeschäftigte in E 10 Stufe 3 mit 4.599,41 € brutto sind das 83,25 € im Monat im Westen und 195,47 € im Osten. Netto bleiben 2.853,75 € oder 2.741,53 €. Viele Kommunen sind nicht bei der VBL, sondern bei einer eigenen Zusatzversorgungskasse mit anderen Sätzen; dann wählen Sie im Rechner „keine oder andere Kasse“ und vergleichen mit Ihrer Abrechnung. Die Differenz ist Ihr Anteil.

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Die Sätze der VBL

Die VBL beschreibt die Finanzierung der VBLklassik getrennt nach Abrechnungsverbänden. Im Westen: Umlage des Arbeitgebers 5,49 %, Umlage der Beschäftigten 1,41 Prozent, dazu ein Beitrag der Beschäftigten von 0,40 Prozent. Im Osten: Umlage des Arbeitgebers 1,06 %, der Anteil der Beschäftigten an Umlage und Beitrag zusammen 4,25 %. Diese Sätze nimmt der Rechner, wenn Sie West oder Ost wählen.

Was der Anteil im Netto ausmacht

Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirche, Zusatzbeitrag der Krankenkasse im Durchschnitt. „Netto ohne ZV“: dasselbe ohne Abzug zur Zusatzversorgung, zum Vergleich.
FallBruttoVBL WestVBL OstNetto ohne ZVNetto West
TVöD VKA E 5 Stufe 33.449,05 €62,43 €146,58 €2.315,48 €2.253,05 €
TVöD VKA E 8 Stufe 33.843,36 €69,56 €163,34 €2.532,47 €2.462,91 €
TV-L E 10 Stufe 34.599,41 €83,25 €195,47 €2.937,00 €2.853,75 €
TV-L E 13 Stufe 35.366,89 €97,14 €228,09 €3.332,11 €3.234,97 €
TVöD Bund E 15 Stufe 57.811,37 €141,39 €331,98 €4.609,23 €4.467,84 €

Im Westen kostet die Zusatzversorgung eine Beschäftigte in E 5 Stufe 3 also 62 € im Monat, in E 13 Stufe 3 des TV-L 97 €. Der Anteil steigt im selben Verhältnis wie das Entgelt. Im Osten ist er mehr als doppelt so hoch.

Was der Rechner nicht enthält

Die Umlage des Arbeitgebers ist nur zum Teil steuer- und beitragsfrei. Den übersteigenden Teil behandelt das Steuerrecht als Arbeitslohn, den der Arbeitgeber pauschal versteuern kann; in der Sozialversicherung wird ein Betrag nach § 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung hinzugerechnet. Das erhöht in manchen Fällen die Sozialbeiträge um einige Euro. Weil die Höhe von der Abrechnungspraxis des Arbeitgebers abhängt, lässt der Rechner diesen Teil weg. Ihre Entgeltabrechnung weist ihn aus, wenn er bei Ihnen anfällt.

Kommunen sind oft nicht bei der VBL versichert, sondern bei einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungskasse mit eigenem Satz. Wählen Sie dann im Rechner „keine oder andere Kasse“ und vergleichen Sie das Netto mit Ihrer Abrechnung; die Differenz ist Ihr Anteil.

West oder Ost: welcher Satz für Sie gilt

Die Zuordnung folgt dem Arbeitgeber. Beschäftigte von Bundesbehörden und Ländern, die im Abrechnungsverband West geführt werden, zahlen 1,81 %, im Abrechnungsverband Ost 4,25 %. Ein Umzug ändert daran nichts, ein Arbeitgeberwechsel kann es. Die Entgeltabrechnung weist den Abzug als eigene Position aus; der Prozentsatz lässt sich daraus leicht nachrechnen, indem Sie den Betrag durch das steuerpflichtige Brutto teilen. Stimmt er mit keinem der beiden Sätze überein, sind Sie wahrscheinlich bei einer anderen Kasse versichert.

Der Anteil zur Zusatzversorgung fällt auch auf die Jahressonderzahlung an. Im November ist der Abzug deshalb höher als in den anderen Monaten; der Rechner zieht ihn bei der Sonderzahlung ebenfalls ab.

Was die Zusatzversorgung später bringt

Die VBL rechnet die Betriebsrente nach einem Punktemodell: Jedes Jahr ergibt Versorgungspunkte, deren Höhe vom Entgelt und vom Alter abhängt. Die Höhe der späteren Rente zeigt Ihre jährliche Renteninformation der VBL. Beamtinnen und Beamte zahlen keinen solchen Anteil, ihre Versorgung folgt aus dem Beamtenversorgungsrecht; den Vergleich beider Wege zeigt die Seite Beamte oder Angestellte. Wie sich der Anteil auf die Sonderzahlung im November auswirkt, steht bei der Jahressonderzahlung.

Was Beschäftigte und Beamte fragen

Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil zur VBL im Westen 2026?

1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts: 1,41 Prozent Umlage und 0,40 Prozent Beitrag, so die Angaben der VBL zur Finanzierung der VBLklassik. Der Arbeitgeber trägt im Westen eine Umlage von 5,49 %. Der Anteil wird direkt vom Bruttoentgelt einbehalten und erscheint als eigene Zeile auf der Entgeltabrechnung.

Warum zahlen Beschäftigte im Abrechnungsverband Ost mehr zur VBL?

Im Osten wird die Zusatzversorgung zu einem großen Teil über Beiträge in einen Kapitalstock finanziert, die Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam tragen. Der Anteil der Beschäftigten beträgt dort 4,25 %, die Umlage des Arbeitgebers 1,06 %. Welcher Abrechnungsverband gilt, hängt vom Sitz des Arbeitgebers ab, nicht vom Wohnort.

Ist der VBL-Anteil steuerfrei?

Nein, der Arbeitnehmeranteil wird aus dem versteuerten Entgelt gezahlt und mindert die Lohnsteuer nicht. Steuerlich wichtiger ist die Umlage des Arbeitgebers: Ein Teil davon gilt als Arbeitslohn und kann nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung beitragspflichtig sein. Diesen Hinzurechnungsbetrag kennt nur Ihre Abrechnung; der Rechner lässt ihn weg und sagt das auch.

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Herausgeber von Gehaltsrechnern für den öffentlichen Dienst: TVöD, TV-L, TV-H und Beamtenbesoldung, vom Brutto zum Netto, mit Stufenaufstieg

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Tabellen in Kraft am 20. Oktober 2026, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, gelesen am . Gerechnet nach den Tabellen und Sätzen mit den angegebenen Daten; keine Steuer- oder Rechtsberatung.