Entgeltgruppen
TVöD E 9a: warum Bund und Kommunen verschieden zahlen
In E 9a hat der Bund eine eigene Reihe in der Tabelle. Je nach Stufe zahlt mal der Bund, mal die Kommune mehr. Hier stehen beide Reihen nebeneinander.
Netto im Monat, TVöD Bund E 9a Stufe 3
2.535 €
3.981,07 € brutto · Tabelle ab 1. Mai 2026
| Tabellenentgelt E 9a, Stufe 3 | 3.981,07 € |
| Lohnsteuer | − 520 € |
| Rentenversicherung | − 370 € |
| Arbeitslosenversicherung | − 52 € |
| Krankenversicherung (8,45 %) | − 336 € |
| Pflegeversicherung (2,40 %) | − 96 € |
| Zusatzversorgung (1,81 %) | − 72 € |
| Netto im Monat | 2.535 € |
Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt: 90 % des Monatsentgelts, 3.583 € brutto, etwa 1.861 € netto.
Die Tarifeinigung läuft bis 31. März 2027; eine neue Tabelle gibt es erst nach der nächsten Tarifrunde.
Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026
Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg
| Ab | Stufe | Brutto | Netto im Monat |
|---|---|---|---|
| 1. Oktober 2026 | 3 | 3.981 € | 2.535 € |
| 1. Oktober 2029 | 4 | 4.196 € * | 2.647 € * |
| 1. Oktober 2033 | 5 | 4.591 € * | 2.849 € * |
| 1. Oktober 2038 | 6 | 4.747 € * | 2.928 € * |
§ 16 Abs. 3 TVöD: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit nach Leistung verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).
E 9a ist eine der wenigen Entgeltgruppen, in denen der TVöD für Bund und Kommunen verschiedene Beträge vorsieht. Seit dem 1. Mai 2026 zahlt der Bund in Stufe 1 3.691,52 €, die Kommunen 3.658,61 €. In Stufe 3 kehrt sich das Verhältnis um: 3.981,07 € beim Bund gegen 4.097,67 € bei den Kommunen. In der Endstufe 6 stehen 4.746,88 € beim Bund und 4.979,97 € bei den Kommunen. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Entgeltordnungen, die Bund und kommunale Arbeitgeber für die Gruppen E 9a bis E 9c vereinbart haben. Bei der Jahressonderzahlung liegt der Bund vorn: 90 Prozent eines Monatsentgelts in E 9a gegen 85 Prozent bei den Kommunen. Wer zwischen einer Stelle beim Bund und einer bei einer Stadt wählt, sollte deshalb Stufe, Monatsnetto und Sonderzahlung gemeinsam vergleichen; die Tabellen unten tun genau das.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
E 9a beim Bund und bei den Kommunen
Die Werte des Bundes stammen aus der Entgelttabelle des Bundesinnenministeriums, die der Kommunen aus der Lesefassung der VKA. Beide gelten seit dem 1. Mai 2026.
| Stufe | Bund brutto | VKA brutto | Bund netto | VKA netto |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.691,52 € | 3.658,61 € | 2.382,62 € | 2.365,12 € |
| Stufe 2 | 3.917,37 € | 3.877,94 € | 2.501,85 € | 2.481,10 € |
| Stufe 3 | 3.981,07 € | 4.097,67 € | 2.535,24 € | 2.596,06 € |
| Stufe 4 | 4.196,35 € | 4.586,77 € | 2.647,29 € | 2.847,31 € |
| Stufe 5 | 4.590,80 € | 4.697,43 € | 2.849,33 € | 2.903,23 € |
| Stufe 6 | 4.746,88 € | 4.979,97 € | 2.928,17 € | 3.044,71 € |
Auffällig ist der Verlauf: Die Kommunen machen in E 9a zwischen Stufe 3 und Stufe 4 einen Sprung von 489,10 €, der Bund verteilt den Anstieg gleichmäßiger über die Stufen. Wer beim Bund in Stufe 2 eingestellt wird, liegt zunächst vorn und fällt später zurück.
Aufs Jahr gerechnet
Zwölf Monatsnettos plus das Netto der Jahressonderzahlung ergeben das Jahresnetto. Weil der Bund in E 9a einen höheren Satz zahlt, gleicht er einen Teil des Rückstands in den mittleren Stufen aus.
| Stufe | Bund im Jahr | VKA im Jahr | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 30.343 € | 30.025 € | 318 € |
| Stufe 2 | 31.859 € | 31.496 € | 363 € |
| Stufe 3 | 32.283 € | 32.951 € | -667 € |
| Stufe 4 | 33.706 € | 36.129 € | -2.423 € |
| Stufe 5 | 36.269 € | 36.835 € | -566 € |
| Stufe 6 | 37.267 € | 38.619 € | -1.352 € |
Die Sätze der Sonderzahlung stehen im Rundschreiben vom 11. April 2025. Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge sind in diesem Vergleich nicht enthalten; sie können den Unterschied in beide Richtungen verschieben.
Ein Beispiel über zehn Jahre
Angenommen, zwei Beschäftigte beginnen am 1. Mai 2026 in E 9a Stufe 2, eine beim Bund, eine bei einer Stadt. Nach den Laufzeiten des § 16 TVöD erreichen beide dieselben Stufen zu denselben Monaten:
- Stufe 2 ab 1. Mai 2026: Bund 3.917,37 €, Kommune 3.877,94 €
- Stufe 3 ab 1. Mai 2028: Bund 3.981,07 €, Kommune 4.097,67 €
- Stufe 4 ab 1. Mai 2031: Bund 4.196,35 €, Kommune 4.586,77 €
- Stufe 5 ab 1. Mai 2035: Bund 4.590,80 €, Kommune 4.697,43 €
- Stufe 6 ab 1. Mai 2040: Bund 4.746,88 €, Kommune 4.979,97 €
Die Beträge sind die der heutigen Tabellen; für die Zeit nach dem 31. März 2027 gibt es noch keine Einigung, spätere Erhöhungen sind deshalb nicht eingerechnet. Das Beispiel zeigt trotzdem das Muster: Die ersten zwei Jahre gehen an den Bund, danach liegt die Kommune im Monat vorn, und die höhere Sonderzahlung des Bundes verkleinert den Abstand nur teilweise.
E 9a zwischen E 8 und E 9b
E 9a liegt in der Tabelle über E 8 und unter E 9b. Welche der Gruppen gilt, richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Entgeltordnung und damit nach den Aufgaben, die Ihnen übertragen sind. Maßgeblich ist nicht der Abschluss allein, sondern die Tätigkeit, die dauerhaft übertragen ist. Netto-Vergleiche dazu stehen auf den Seiten TVöD E 8 und TVöD E 9b. Der Rechner oben ist auf den Bund eingestellt; für eine Kommune stellen Sie den Tarif auf TVöD VKA um.