Netto, PKV, Stufen

Jahressonderzahlung 2026: wie viel im November dazukommt

Einmal im Jahr zahlen die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eine Sonderzahlung. Der Satz hängt vom Tarifvertrag und von der Entgeltgruppe ab, das Netto von der Steuer auf sonstige Bezüge.

Sie sind

100 % = Vollzeit

Mehr: Wohnsitz, Krankenkasse, Zusatzversorgung

Kirchensteuersatz, Pflege in Sachsen

Durchschnitt 2026: 2,9 %

Ihr Anteil, vom Netto abgezogen

Netto im Monat, TVöD VKA E 6 Stufe 4

2.397 €

3.719,22 € brutto · Tabelle ab 1. Mai 2026

Tabellenentgelt E 6, Stufe 43.719,22 €
Lohnsteuer− 457 €
Rentenversicherung− 346 €
Arbeitslosenversicherung− 48 €
Krankenversicherung (8,45 %)− 314 €
Pflegeversicherung (2,40 %)− 89 €
Zusatzversorgung (1,81 %)− 67 €
Netto im Monat2.397 €

Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt: 85 % des Monatsentgelts, 3.161 € brutto, etwa 1.665 € netto.

Die Tarifeinigung läuft bis 31. März 2027; eine neue Tabelle gibt es erst nach der nächsten Tarifrunde.

Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026

Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg

AbStufeBruttoNetto im Monat
1. Oktober 202643.719 €2.397 €
1. Oktober 203053.856 € *2.469 € *
1. Oktober 203563.926 € *2.506 € *

§ 16 Abs. 3 TVöD: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit nach Leistung verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).

So wird gerechnetTabellen in Kraft am 20. Oktober 2026; Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF.

Die Jahressonderzahlung ersetzt im öffentlichen Dienst das frühere Weihnachts- und Urlaubsgeld. Sie wird mit dem Entgelt für November ausgezahlt und ist ein Prozentsatz des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli, August und September. Seit 2026 gelten im TVöD höhere Sätze: bei den Kommunen 85 Prozent in allen Gruppen, beim Bund 95 Prozent in E 1 bis E 8, 90 Prozent in E 9a bis E 12 und 75 Prozent in E 13 bis E 15. Im TV-L sind die Sätze nach Gruppen gestaffelt und reichen von etwa einem Drittel in E 14 und E 15 bis knapp 90 Prozent in den unteren Gruppen; der TV-H in Hessen zahlt 90 Prozent bis E 8 und 60 Prozent ab E 9a. Für eine kommunale Beschäftigte in E 6 Stufe 4 sind das 3.161,34 € brutto. Davon bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder rund 1.665 € netto, weil die Lohnsteuer als sonstiger Bezug mit dem Jahreslohn gerechnet wird.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Die Sätze 2026

Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts Juli bis September. Quellen: BMI-Rundschreiben vom 11. April 2025 (TVöD), § 20 TV-L, § 20 TV-H.
TarifvertragSatz je Gruppe
TVöD BundE 1 bis E 8: 95 %
E 9a bis E 12: 90 %
E 13 bis E 15: 75 %
TVöD VKA und SuEE 1 bis E 15: 85 %
TV-LE 1 bis E 4: 87,43 %
E 5 bis E 8: 88,14 %
E 9a bis E 11: 74,35 %
E 12 bis E 13: 46,47 %
E 14 bis E 15: 32,53 %
TV-HE 1 bis E 8: 90 %
E 9a bis E 16: 60 %

Für den TVöD stammen die Sätze ab 2026 aus dem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 11. April 2025, für die Länder aus § 20 des TV-L, für Hessen aus § 20 des TV-H. Die Sätze des TV-L haben zwei Nachkommastellen; der Rechner nimmt sie genau so, wie sie im Tarifvertrag stehen.

Brutto und Netto in typischen Gruppen

Vollzeit, Bemessung mit dem heutigen Tabellenentgelt, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirche, Lohnsteuer als sonstiger Bezug nach dem PAP 2026, Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze, VBL West.
FallSatzBruttoNetto
TVöD VKA E 6 Stufe 485 %3.161,34 €1.665,02 €
TVöD Bund E 6 Stufe 495 %3.533,26 €1.859,43 €
TVöD VKA E 9b Stufe 385 %3.573,03 €1.834,95 €
TVöD Bund E 9b Stufe 390 %3.840,33 €1.964,07 €
TV-L E 9b Stufe 374,35 %3.000,07 €1.556,25 €
TV-H E 9b Stufe 360 %2.450,20 €1.268,29 €
TVöD VKA E 13 Stufe 385 %4.853,39 €2.536,45 €
TVöD Bund E 13 Stufe 375 %4.282,40 €2.231,33 €
TV-L E 13 Stufe 346,47 %2.493,99 €1.205,89 €
TV-H E 13 Stufe 360 %3.266,26 €1.571,53 €

Der Vergleich zeigt zweierlei. Beim Bund bringt dieselbe Stufe deutlich mehr als bei den Kommunen, weil der Bund in den unteren und mittleren Gruppen 95 und 90 Prozent zahlt. Und in den höheren Gruppen fällt die Sonderzahlung im TV-L und im TV-H stark ab: Wer in E 13 bei einem Land arbeitet, erhält weniger als die Hälfte dessen, was eine Kollegin in derselben Gruppe bei einer Kommune bekommt.

Wer weniger oder nichts bekommt

Die Sonderzahlung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Wer vorher ausscheidet, hat keinen Anspruch, wer im Laufe des Jahres beginnt, erhält sie gekürzt. Für jeden vollen Monat ohne Anspruch auf Entgelt vermindert sie sich um ein Zwölftel. Bestimmte Zeiten gelten dabei als Monate mit Entgelt, etwa der Mutterschutz; Elternzeit dagegen mindert die Zahlung, mit Ausnahmen für Kinder, die im Jahr geboren werden. Auszubildende und Praktikanten haben eigene Tarifverträge mit eigenen Sätzen, die der Rechner nicht abbildet.

Ein Wechsel der Entgeltgruppe im Herbst wirkt nur über den Durchschnitt von Juli bis September. Wer im Oktober höhergruppiert wird, erhält die Sonderzahlung dieses Jahres noch nach dem alten Entgelt; wer im August aufsteigt, zu einem Teil nach dem neuen. Bei einem Wechsel zwischen Bund und Kommune gilt der Satz des Arbeitgebers, bei dem Sie am 1. Dezember beschäftigt sind.

So rechnet der Rechner die Zahlung

Unter dem Monatsergebnis zeigt der Rechner die Jahressonderzahlung für Ihre Gruppe und Stufe. Bemessungsgrundlage ist dort das Tabellenentgelt Ihrer Eingabe, als Näherung für den Durchschnitt von Juli bis September. Die Lohnsteuer rechnet er nach dem Programmablaufplan 2026 als sonstigen Bezug auf das Zwölffache des Monatsentgelts. Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zieht er bis zur jeweiligen Jahresbemessungsgrenze ab, dazu den Anteil zur Zusatzversorgung.

Beamtinnen und Beamte erhalten keine tarifliche Jahressonderzahlung. Bund und mehrere Länder haben die frühere Sonderzahlung in das monatliche Grundgehalt eingebaut, andere zahlen sie gesondert nach eigenem Recht. Der Rechner zeigt für Beamte deshalb keine Sonderzahlung; maßgeblich ist das Besoldungsgesetz Ihres Dienstherrn.

Wie viel der Abzug zur Zusatzversorgung ausmacht, erklärt die Seite Zusatzversorgung VBL. Die Monatsbeträge rechnen der TVöD-Rechner, der TV-L-Rechner und der TV-H-Rechner.

Was Beschäftigte und Beamte fragen

Wann wird die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst ausgezahlt?

Mit dem Entgelt für November. Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Wer nicht das ganze Jahr Anspruch auf Entgelt hatte, etwa wegen Elternzeit oder unbezahltem Urlaub, erhält für jeden Monat ohne Entgelt ein Zwölftel weniger. Die Einzelheiten stehen in § 20 TVöD, TV-L und TV-H.

Wie wird die Jahressonderzahlung im TV-L 2026 berechnet?

Als Prozentsatz des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli bis September, gestaffelt nach Gruppen: E 1 bis E 4 87,43 %, E 5 bis E 8 88,14 %, E 9a bis E 11 74,35 %, E 12 bis E 13 46,47 %, E 14 bis E 15 32,53 %. Teilzeit und Zulagen im Bemessungszeitraum fließen über den Durchschnitt ein. Überstundenentgelte und bestimmte Zuschläge zählen nicht mit.

Warum ist die Jahressonderzahlung netto so viel kleiner als das Brutto?

Die Lohnsteuer wird für sonstige Bezüge nach der Jahrestabelle gerechnet: Der Arbeitgeber ermittelt die Steuer auf den Jahreslohn mit und ohne Sonderzahlung, die Differenz ist abzuziehen. Weil die Zahlung oben auf das Jahresgehalt kommt, trifft sie den höchsten Grenzsteuersatz. Dazu kommen Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze und der VBL-Anteil.

Kann ich beim Bund die Jahressonderzahlung in freie Tage umwandeln?

Ja. Nach der Tarifeinigung vom 6. April 2025 können Beschäftigte des Bundes ab 2026 einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage tauschen, so das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 11. April 2025. Die Zahlung sinkt dann um das Entgelt dieser Tage.

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Herausgeber von Gehaltsrechnern für den öffentlichen Dienst: TVöD, TV-L, TV-H und Beamtenbesoldung, vom Brutto zum Netto, mit Stufenaufstieg

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