Netto, PKV, Stufen
Jahressonderzahlung 2026: wie viel im November dazukommt
Einmal im Jahr zahlen die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eine Sonderzahlung. Der Satz hängt vom Tarifvertrag und von der Entgeltgruppe ab, das Netto von der Steuer auf sonstige Bezüge.
Netto im Monat, TVöD VKA E 6 Stufe 4
2.397 €
3.719,22 € brutto · Tabelle ab 1. Mai 2026
| Tabellenentgelt E 6, Stufe 4 | 3.719,22 € |
| Lohnsteuer | − 457 € |
| Rentenversicherung | − 346 € |
| Arbeitslosenversicherung | − 48 € |
| Krankenversicherung (8,45 %) | − 314 € |
| Pflegeversicherung (2,40 %) | − 89 € |
| Zusatzversorgung (1,81 %) | − 67 € |
| Netto im Monat | 2.397 € |
Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt: 85 % des Monatsentgelts, 3.161 € brutto, etwa 1.665 € netto.
Die Tarifeinigung läuft bis 31. März 2027; eine neue Tabelle gibt es erst nach der nächsten Tarifrunde.
Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026
Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg
| Ab | Stufe | Brutto | Netto im Monat |
|---|---|---|---|
| 1. Oktober 2026 | 4 | 3.719 € | 2.397 € |
| 1. Oktober 2030 | 5 | 3.856 € * | 2.469 € * |
| 1. Oktober 2035 | 6 | 3.926 € * | 2.506 € * |
§ 16 Abs. 3 TVöD: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit nach Leistung verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).
Die Jahressonderzahlung ersetzt im öffentlichen Dienst das frühere Weihnachts- und Urlaubsgeld. Sie wird mit dem Entgelt für November ausgezahlt und ist ein Prozentsatz des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli, August und September. Seit 2026 gelten im TVöD höhere Sätze: bei den Kommunen 85 Prozent in allen Gruppen, beim Bund 95 Prozent in E 1 bis E 8, 90 Prozent in E 9a bis E 12 und 75 Prozent in E 13 bis E 15. Im TV-L sind die Sätze nach Gruppen gestaffelt und reichen von etwa einem Drittel in E 14 und E 15 bis knapp 90 Prozent in den unteren Gruppen; der TV-H in Hessen zahlt 90 Prozent bis E 8 und 60 Prozent ab E 9a. Für eine kommunale Beschäftigte in E 6 Stufe 4 sind das 3.161,34 € brutto. Davon bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder rund 1.665 € netto, weil die Lohnsteuer als sonstiger Bezug mit dem Jahreslohn gerechnet wird.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Die Sätze 2026
| Tarifvertrag | Satz je Gruppe |
|---|---|
| TVöD Bund | E 1 bis E 8: 95 % E 9a bis E 12: 90 % E 13 bis E 15: 75 % |
| TVöD VKA und SuE | E 1 bis E 15: 85 % |
| TV-L | E 1 bis E 4: 87,43 % E 5 bis E 8: 88,14 % E 9a bis E 11: 74,35 % E 12 bis E 13: 46,47 % E 14 bis E 15: 32,53 % |
| TV-H | E 1 bis E 8: 90 % E 9a bis E 16: 60 % |
Für den TVöD stammen die Sätze ab 2026 aus dem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 11. April 2025, für die Länder aus § 20 des TV-L, für Hessen aus § 20 des TV-H. Die Sätze des TV-L haben zwei Nachkommastellen; der Rechner nimmt sie genau so, wie sie im Tarifvertrag stehen.
Brutto und Netto in typischen Gruppen
| Fall | Satz | Brutto | Netto |
|---|---|---|---|
| TVöD VKA E 6 Stufe 4 | 85 % | 3.161,34 € | 1.665,02 € |
| TVöD Bund E 6 Stufe 4 | 95 % | 3.533,26 € | 1.859,43 € |
| TVöD VKA E 9b Stufe 3 | 85 % | 3.573,03 € | 1.834,95 € |
| TVöD Bund E 9b Stufe 3 | 90 % | 3.840,33 € | 1.964,07 € |
| TV-L E 9b Stufe 3 | 74,35 % | 3.000,07 € | 1.556,25 € |
| TV-H E 9b Stufe 3 | 60 % | 2.450,20 € | 1.268,29 € |
| TVöD VKA E 13 Stufe 3 | 85 % | 4.853,39 € | 2.536,45 € |
| TVöD Bund E 13 Stufe 3 | 75 % | 4.282,40 € | 2.231,33 € |
| TV-L E 13 Stufe 3 | 46,47 % | 2.493,99 € | 1.205,89 € |
| TV-H E 13 Stufe 3 | 60 % | 3.266,26 € | 1.571,53 € |
Der Vergleich zeigt zweierlei. Beim Bund bringt dieselbe Stufe deutlich mehr als bei den Kommunen, weil der Bund in den unteren und mittleren Gruppen 95 und 90 Prozent zahlt. Und in den höheren Gruppen fällt die Sonderzahlung im TV-L und im TV-H stark ab: Wer in E 13 bei einem Land arbeitet, erhält weniger als die Hälfte dessen, was eine Kollegin in derselben Gruppe bei einer Kommune bekommt.
Wer weniger oder nichts bekommt
Die Sonderzahlung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Wer vorher ausscheidet, hat keinen Anspruch, wer im Laufe des Jahres beginnt, erhält sie gekürzt. Für jeden vollen Monat ohne Anspruch auf Entgelt vermindert sie sich um ein Zwölftel. Bestimmte Zeiten gelten dabei als Monate mit Entgelt, etwa der Mutterschutz; Elternzeit dagegen mindert die Zahlung, mit Ausnahmen für Kinder, die im Jahr geboren werden. Auszubildende und Praktikanten haben eigene Tarifverträge mit eigenen Sätzen, die der Rechner nicht abbildet.
Ein Wechsel der Entgeltgruppe im Herbst wirkt nur über den Durchschnitt von Juli bis September. Wer im Oktober höhergruppiert wird, erhält die Sonderzahlung dieses Jahres noch nach dem alten Entgelt; wer im August aufsteigt, zu einem Teil nach dem neuen. Bei einem Wechsel zwischen Bund und Kommune gilt der Satz des Arbeitgebers, bei dem Sie am 1. Dezember beschäftigt sind.
So rechnet der Rechner die Zahlung
Unter dem Monatsergebnis zeigt der Rechner die Jahressonderzahlung für Ihre Gruppe und Stufe. Bemessungsgrundlage ist dort das Tabellenentgelt Ihrer Eingabe, als Näherung für den Durchschnitt von Juli bis September. Die Lohnsteuer rechnet er nach dem Programmablaufplan 2026 als sonstigen Bezug auf das Zwölffache des Monatsentgelts. Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zieht er bis zur jeweiligen Jahresbemessungsgrenze ab, dazu den Anteil zur Zusatzversorgung.
Beamtinnen und Beamte erhalten keine tarifliche Jahressonderzahlung. Bund und mehrere Länder haben die frühere Sonderzahlung in das monatliche Grundgehalt eingebaut, andere zahlen sie gesondert nach eigenem Recht. Der Rechner zeigt für Beamte deshalb keine Sonderzahlung; maßgeblich ist das Besoldungsgesetz Ihres Dienstherrn.
Wie viel der Abzug zur Zusatzversorgung ausmacht, erklärt die Seite Zusatzversorgung VBL. Die Monatsbeträge rechnen der TVöD-Rechner, der TV-L-Rechner und der TV-H-Rechner.