TVöD, TV-L, TV-H
TV-L-Rechner 2026: Netto im Tarifvertrag der Länder
Für Tarifbeschäftigte der Länder: Gruppe und Stufe wählen, Steuerklasse und Kinder angeben. Der Rechner nimmt die Tabelle ab dem 1. April 2026 und kennt die schon vereinbarten Tabellen bis 2028.
Netto im Monat, TV-L E 9b Stufe 3
2.563 €
4.035,07 € brutto · Tabelle ab 1. April 2026
| Tabellenentgelt E 9b, Stufe 3 | 4.035,07 € |
| Lohnsteuer | − 533 € |
| Rentenversicherung | − 375 € |
| Arbeitslosenversicherung | − 52 € |
| Krankenversicherung (8,45 %) | − 341 € |
| Pflegeversicherung (2,40 %) | − 97 € |
| Zusatzversorgung (1,81 %) | − 73 € |
| Netto im Monat | 2.563 € |
Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt: 74,35 % des Monatsentgelts, 3.000 € brutto, etwa 1.556 € netto.
Veröffentlicht für 1. Januar 2027: 4.035,07 € brutto in dieser Stufe.
Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026
Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg
| Ab | Stufe | Brutto | Netto im Monat |
|---|---|---|---|
| 1. Oktober 2026 | 3 | 4.035 € | 2.563 € |
| 1. Oktober 2029 | 4 | 4.625 € | 2.866 € |
| 1. Oktober 2033 | 5 | 5.022 € | 3.066 € |
| 1. Oktober 2038 | 6 | 5.166 € | 3.137 € |
§ 16 Abs. 3 TV-L: gleiche Stufenlaufzeiten wie im TVöD. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit nach Leistung verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).
Seit dem 1. April 2026 gilt im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eine neue Entgelttabelle. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften haben sich am 14. Februar 2026 auf drei Schritte geeinigt: plus 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, zum 1. April 2026, plus 2 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1 Prozent zum 1. Januar 2028. Eine Sachbearbeiterin in E 9b Stufe 3 erhält heute 4.035,07 € brutto im Monat. In Steuerklasse I ohne Kinder und Kirchensteuer, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und dem VBL-Anteil West, bleiben 2.563,44 € netto. Ab dem 1. Januar 2028 steht in derselben Zelle 4.156,93 €. Weil alle Tabellen bis 2028 schon veröffentlicht sind, rechnet der Stufenplan des Rechners spätere Stufen mit dem Betrag, der dann wirklich gilt. Hessen gehört nicht dazu; dort gilt der TV-H mit eigener Tabelle und eigenem Rechner.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Netto in Stufe 3 bei verschiedenen Lebenslagen
Die Steuerklasse verändert den monatlichen Abzug stark. Die Tabelle zeigt das Netto einer Vollzeitstelle in Stufe 3 ledig ohne Kinder und verheiratet in Steuerklasse III mit zwei Kindern. Grundlage ist die Entgelttabelle der TdL ab dem 1. April 2026.
| Gruppe | Brutto Stufe 3 | Netto Kl. I | Netto Kl. III, 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| E 3 | 3.205,03 € | 2.121,20 € | 2.417,77 € |
| E 5 | 3.430,99 € | 2.243,45 € | 2.557,45 € |
| E 8 | 3.795,52 € | 2.437,69 € | 2.774,79 € |
| E 9a | 3.925,58 € | 2.506,17 € | 2.850,36 € |
| E 9b | 4.035,07 € | 2.563,44 € | 2.913,99 € |
| E 11 | 4.748,43 € | 2.928,95 € | 3.323,81 € |
| E 13 | 5.366,89 € | 3.234,97 € | 3.673,51 € |
| E 15 | 6.283,38 € | 3.701,21 € | 4.216,21 € |
Die drei Schritte der Tarifeinigung 2026
Das Einigungspapier vom 14. Februar 2026 legt die Erhöhungen fest. Der erste Schritt zum 1. April 2026 brachte 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro; in den unteren Gruppen wirkte der Mindestbetrag, deshalb stiegen dort die Werte stärker als 2,8 Prozent. Zum 1. Januar 2027 steigt nur E 1 Stufe 2 um 2 Prozent. Zum 1. März 2027 folgen 2 Prozent für alle, zum 1. Januar 2028 noch einmal 1 Prozent. Die TdL hat für jeden Schritt eine eigene Tabelle veröffentlicht:
- ab 1. Januar 2027: E 9b Stufe 3 4.035,07 €, E 13 Stufe 3 5.366,89 €
- ab 1. März 2027: E 9b Stufe 3 4.115,77 €, E 13 Stufe 3 5.474,23 €
- ab 1. Januar 2028: E 9b Stufe 3 4.156,93 €, E 13 Stufe 3 5.528,97 €
Alle Werte und die ganze Tabelle stehen auf der Seite TV-L-Entgelttabelle; was die Schritte netto bringen, zeigt die Seite Tariferhöhung.
Was abgezogen wird
Lohnsteuer rechnet der Rechner nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, auf den Cent wie die Entgeltabrechnung. Dazu kommen Solidaritätszuschlag bei hohen Einkommen und Kirchensteuer, die in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Ländern 9 Prozent der Lohnsteuer beträgt. Bei der Sozialversicherung zahlen Sie die Hälfte von Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung; Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen tragen einen höheren Anteil zur Pflegeversicherung, das stellt der Rechner über das Wohnland ein. Zuletzt geht Ihr Anteil zur VBL ab.
Stufen im TV-L
Die Stufenlaufzeiten nach § 16 TV-L sind dieselben wie im TVöD: ein Jahr in Stufe 1, dann zwei, drei, vier und fünf Jahre. Vom Beginn in Stufe 1 bis zur Endstufe 6 vergehen damit 15 Jahre. E 1 hat nur die Stufen 2 bis 6 mit je vier Jahren. Tragen Sie unter dem Ergebnis ein, seit wann Sie in Ihrer Stufe sind; der Rechner nennt den Monat jeder weiteren Stufe und ihren Betrag. Mehr dazu auf der Seite Stufenaufstieg.
Teilzeit und Jahressonderzahlung im TV-L
Wer nicht Vollzeit arbeitet, trägt den Anteil der Arbeitszeit im Feld „Arbeitszeit“ ein. Bei einer halben Stelle in E 9b Stufe 3 sinkt das Brutto auf 2.017,54 €; netto bleiben 1.456,76 €, mehr als die Hälfte des Vollzeitnettos, weil die Lohnsteuer mit dem Einkommen überproportional fällt. Die Jahressonderzahlung im November rechnet der Rechner gesondert: Der Satz der Gruppe wird auf das Monatsentgelt angewandt, die Steuer als sonstiger Bezug ermittelt. In E 9b liegt der Satz bei 74,35 Prozent. Einzelheiten zu Stichtag und Bemessung stehen auf der Seite Jahressonderzahlung.