TVöD, TV-L, TV-H
TVöD-Rechner 2026: vom Tabellenentgelt zum Netto
Entgeltgruppe und Stufe wählen, Steuerklasse und Kinder angeben: Der Rechner nimmt die Tabelle ab dem 1. Mai 2026 und zieht Steuern, Sozialversicherung und Ihren VBL-Anteil ab.
Netto im Monat, TVöD VKA E 8 Stufe 3
2.463 €
3.843,36 € brutto · Tabelle ab 1. Mai 2026
| Tabellenentgelt E 8, Stufe 3 | 3.843,36 € |
| Lohnsteuer | − 487 € |
| Rentenversicherung | − 357 € |
| Arbeitslosenversicherung | − 50 € |
| Krankenversicherung (8,45 %) | − 325 € |
| Pflegeversicherung (2,40 %) | − 92 € |
| Zusatzversorgung (1,81 %) | − 70 € |
| Netto im Monat | 2.463 € |
Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt: 85 % des Monatsentgelts, 3.267 € brutto, etwa 1.710 € netto.
Die Tarifeinigung läuft bis 31. März 2027; eine neue Tabelle gibt es erst nach der nächsten Tarifrunde.
Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026
Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg
| Ab | Stufe | Brutto | Netto im Monat |
|---|---|---|---|
| 1. Oktober 2026 | 3 | 3.843 € | 2.463 € |
| 1. Oktober 2029 | 4 | 3.992 € * | 2.541 € * |
| 1. Oktober 2033 | 5 | 4.154 € * | 2.625 € * |
| 1. Oktober 2038 | 6 | 4.231 € * | 2.665 € * |
§ 16 Abs. 3 TVöD: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit nach Leistung verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).
Im TVöD gilt seit dem 1. Mai 2026 die zweite Stufe der Tarifeinigung vom 6. April 2025: Alle Tabellenentgelte stiegen um 2,8 Prozent, beim Bund und bei den Kommunen gleich. Eine Beschäftigte der Kommune in E 8 Stufe 3 bekommt damit 3.843,36 € brutto im Monat. In Steuerklasse I ohne Kinder und Kirchensteuer, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 % und dem Anteil zur VBL West von 1,81 %, bleiben davon 2.462,91 € netto. Abgezogen werden 486,50 € Lohnsteuer, 824,39 € Sozialversicherung und 69,56 € Zusatzversorgung. Die Tarifeinigung läuft bis zum 31. März 2027; eine neue Tabelle gibt es erst nach der nächsten Tarifrunde. Der Rechner zeigt außerdem, ab welchem Monat Ihre nächste Stufe kommt und wie viel sie netto mehr bringt, wenn Sie das Datum Ihrer letzten Höherstufung eingeben.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Was der TVöD-Rechner rechnet
Grundlage ist das Tabellenentgelt Ihrer Entgeltgruppe und Stufe. Für die Kommunen kommt es aus der Lesefassung des TVöD der VKA, für den Bund aus der Entgelttabelle des Bundesinnenministeriums. Teilzeit kürzt das Entgelt im Verhältnis Ihrer Arbeitszeit. Davon gehen ab:
- Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, Solidaritätszuschlag erst bei hohen Gehältern, Kirchensteuer mit 8 oder 9 Prozent;
- Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 % mit Zuschlag für Kinderlose und Abschlag ab dem zweiten Kind;
- Ihr Anteil zur Zusatzversorgung bei der VBL.
Netto am Anfang und am Ende jeder Gruppe
Die Spanne zwischen Stufe 1 und Stufe 6 ist im TVöD groß: In E 9b liegen fünfzehn Jahre Berufserfahrung zwischen beiden Werten. Die Tabelle zeigt Brutto und Netto der Kommunen bei Vollzeit und Steuerklasse I.
| Gruppe | Stufe 1 | netto | Stufe 6 | netto |
|---|---|---|---|---|
| E 3 | 2.953 € | 1.983 € | 3.502 € | 2.281 € |
| E 5 | 3.124 € | 2.077 € | 3.783 € | 2.431 € |
| E 6 | 3.240 € | 2.140 € | 3.926 € | 2.506 € |
| E 8 | 3.486 € | 2.273 € | 4.231 € | 2.665 € |
| E 9a | 3.659 € | 2.365 € | 4.980 € | 3.045 € |
| E 9b | 3.780 € | 2.429 € | 5.313 € | 3.209 € |
| E 9c | 4.011 € | 2.551 € | 5.528 € | 3.313 € |
| E 10 | 4.125 € | 2.610 € | 5.753 € | 3.421 € |
| E 11 | 4.270 € | 2.685 € | 6.327 € | 3.724 € |
| E 12 | 4.416 € | 2.760 € | 6.900 € | 4.020 € |
| E 13 | 4.901 € | 3.005 € | 7.026 € | 4.083 € |
| E 14 | 5.298 € | 3.201 € | 7.552 € | 4.344 € |
| E 15 | 5.828 € | 3.457 € | 8.204 € | 4.644 € |
Die Jahressonderzahlung kommt dazu
Mit dem Novembergehalt zahlt der Arbeitgeber die Jahressonderzahlung. Seit 2026 sind es bei den Kommunen einheitlich 85 Prozent, beim Bund 95 Prozent in E 1 bis E 8, 90 Prozent in E 9a bis E 12 und 75 Prozent in E 13 bis E 15. Bemessen wird sie am Durchschnitt der Monate Juli bis September. Der Rechner zeigt den Betrag und sein Netto unter dem Ergebnis. Einzelheiten auf der Seite Jahressonderzahlung.
Wann die nächste Stufe kommt
Unter dem Ergebnis steht Ihr Stufenplan. Geben Sie das Datum ein, seit dem Sie in Ihrer heutigen Stufe sind, bei einer Neueinstellung das Datum des Arbeitsbeginns. Der Rechner zählt die Laufzeiten nach § 16 Abs. 3 TVöD weiter: ein Jahr in Stufe 1, zwei in Stufe 2, drei in Stufe 3, vier in Stufe 4 und fünf in Stufe 5. Das höhere Entgelt gilt ab dem Ersten des Monats, in dem die Zeit voll ist. Mehr auf der Seite Stufenaufstieg.
Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 läuft bis zum 31. März 2027 (Rundschreiben des BMI vom 11. April 2025). Für die Zeit danach gibt es noch keine Tabelle; der Rechner nimmt deshalb auch für spätere Stufen die Tabelle ab dem 1. Mai 2026 und markiert diese Beträge.
Für Beschäftigte der Länder gibt es den TV-L-Rechner, für Hessen den TV-H-Rechner. Wer überlegt, ob sich eine Verbeamtung lohnt, findet den Vergleich auf der Seite Beamte oder Angestellte.