Besoldung

Besoldungstabelle Bund 2026: Grundgehalt und Netto

Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gilt Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes. Hier steht die ganze Tabelle, das Netto nach PKV und der Stand der Anpassung, über die noch beraten wird.

Sie sind

Bund und sechs Länder; weitere folgen

Beispiel bei 50 % Beihilfe, Alter 35

100 % = Vollzeit

Mehr: Wohnort, Alter, Beihilfe

Kirchensteuersatz

Für den Beispielbeitrag der PKV

§ 46 BBhV; Länder ähnlich

Netto im Monat, A 9 Stufe 3, Bund

2.763 €

3.619,52 € brutto · Tabelle ab 1. März 2024

Grundgehalt A 9, Stufe 33.619,52 €
Lohnsteuer− 566 €
Private Krankenversicherung (Beispielbeitrag)− 290 €
Netto im Monat2.763 €

Noch nicht in Kraft: Anpassung 2025 und 2026 (Übertragung der Tarifeinigung vom 6. April 2025): Gesetzentwurf, noch nicht verkündet.

Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026

Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg

AbStufeBruttoNetto im Monat
1. Oktober 202633.620 €2.763 €
1. Oktober 202943.784 €2.876 €
1. Oktober 203253.947 €2.986 €
1. Oktober 203664.057 €3.060 €
1. Oktober 204074.171 €3.137 €
1. Oktober 204484.283 €3.211 €

Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Zeiten ohne Dienstbezüge und Leistungsentscheidungen können den Aufstieg verschieben.

So wird gerechnetTabellen in Kraft am 20. Oktober 2026; Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF.

Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte erhalten ihr Grundgehalt nach Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes. Die Tabelle, die am 20. Oktober 2026 gilt, ist am 1. März 2024 in Kraft getreten; seitdem hat der Gesetzgeber sie nicht mehr geändert. Die Tarifbeschäftigten des Bundes haben in derselben Zeit zwei Erhöhungen bekommen, zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026. Ein Gesetzentwurf, der diese Tarifeinigung auf die Beamten übertragen soll, liegt seit dem 15. April 2026 vor, ist aber noch nicht verkündet. Bis dahin gilt: A 9 beginnt in Stufe 1 mit 3.354,26 € und endet in Stufe 8 mit 4.283,30 €. Ledig, ohne Kirchensteuer und nach einem PKV-Beitrag von 289,95 € bleiben in Stufe 1 rund 2.579 € im Monat. Die Stufen steigen nach § 27 BBesG zuerst nach zwei, dann nach drei und zuletzt nach vier Jahren, bis zur Endstufe also nach dreiundzwanzig Jahren.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Anlage IV BBesG: Grundgehalt ab dem 1. März 2024

Quelle: Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes auf gesetze-im-internet.de. Beträge in Euro im Monat, ohne Familienzuschlag und ohne Zulagen.

Bund: Grundgehalt Besoldungsordnung A in Euro im Monat ab 1. März 2024.
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 32.706,992.763,312.819,662.865,012.910,362.955,723.001,083.046,42
A 42.759,232.826,552.893,882.947,473.001,083.054,683.108,263.157,76
A 52.778,442.862,262.929,592.995,583.061,573.128,913.194,843.259,46
A 62.833,402.931,003.029,923.105,513.183,863.259,463.343,263.416,11
A 72.963,973.050,573.164,653.281,423.395,493.510,943.597,533.684,10
A 83.123,393.227,853.374,873.523,333.671,733.774,803.879,243.982,32
A 93.354,263.457,343.619,523.784,423.946,564.056,804.171,474.283,30
A 103.575,513.717,073.921,864.127,554.337,084.482,894.628,674.774,53
A 114.056,804.273,374.488,544.705,134.853,765.002,405.151,045.299,72
A 124.334,264.590,494.848,125.104,325.282,705.458,235.635,185.814,97
A 135.046,305.286,945.526,175.766,835.932,456.099,516.265,116.427,89
A 145.183,605.493,615.805,056.115,066.328,806.544,016.757,736.972,92
A 156.289,176.569,486.783,226.997,007.210,747.423,087.635,437.846,32
A 166.916,297.241,907.488,197.734,527.979,418.227,168.473,468.716,97

Netto in A 9 und A 13

Bund, A 9, Tabelle ab 1. März 2024: ledig, Steuerklasse I, ohne Kirche, PKV-Beispiel 289,95 € bei 50 % Beihilfe.
StufeGrundgehaltSteuernPKVNetto
Stufe 13.354,26 €485,08 €289,95 €2.579,23 €
Stufe 23.457,34 €516,33 €289,95 €2.651,06 €
Stufe 33.619,52 €566,41 €289,95 €2.763,16 €
Stufe 43.784,42 €618,41 €289,95 €2.876,06 €
Stufe 53.946,56 €670,66 €289,95 €2.985,95 €
Stufe 64.056,80 €706,83 €289,95 €3.060,02 €
Stufe 74.171,47 €744,91 €289,95 €3.136,61 €
Stufe 84.283,30 €782,66 €289,95 €3.210,69 €
Bund, A 13, Tabelle ab 1. März 2024: ledig, Steuerklasse I, ohne Kirche, PKV-Beispiel 289,95 € bei 50 % Beihilfe.
StufeGrundgehaltSteuernPKVNetto
Stufe 15.046,30 €1.053,83 €289,95 €3.702,52 €
Stufe 25.286,94 €1.144,41 €289,95 €3.852,58 €
Stufe 35.526,17 €1.236,83 €289,95 €3.999,39 €
Stufe 45.766,83 €1.332,16 €289,95 €4.144,72 €
Stufe 55.932,45 €1.399,16 €289,95 €4.243,34 €
Stufe 66.099,51 €1.468,00 €289,95 €4.341,56 €
Stufe 76.265,11 €1.537,25 €289,95 €4.437,91 €
Stufe 86.427,89 €1.605,58 €289,95 €4.532,36 €

Mit Familie sieht die Rechnung anders aus. Ein verheirateter Beamter in A 9 Stufe 3 mit zwei Kindern bekommt 3.619,52 € Grundgehalt und 464,04 € Familienzuschlag, zusammen 4.083,56 €. In Steuerklasse III und mit 70 Prozent Beihilfe, für die das Beitragsbeispiel auf 173,97 € sinkt, bleiben 3.529,09 €. Die Beiträge für Ehepartner und Kinder sind darin nicht enthalten; tragen Sie sie im Rechner zusammen mit Ihrem eigenen Beitrag ein.

Erfahrungsstufen nach § 27 BBesG

Der Bund zählt acht Stufen. Wer ernannt wird, beginnt in Stufe 1, soweit keine förderlichen Zeiten anerkannt werden. § 27 Abs. 3 BBesG legt die Erfahrungszeiten fest: „Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.“ Den Termin Ihrer nächsten Stufe rechnet der Rechner aus dem Datum Ihrer letzten Höherstufung. Er setzt die neue Stufe ab dem Ersten des Monats an, in dem die Erfahrungszeit erfüllt ist, und zeigt für jeden Schritt den Monat und das Grundgehalt, das dann nach der heutigen Tabelle gilt. Weil der Bund seit März 2024 nicht erhöht hat, sind diese Beträge vorläufig: Kommt die Anpassung, steigen alle Stufen zugleich.

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Die Tabelle gilt nicht nur für Bundesbeamte. Nach § 1 BBesG regelt das Gesetz auch die Besoldung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit; ihre Dienstgrade stehen in Anlage I neben den Ämtern der Beamten. Ein Feldwebel ist in A 7 eingestuft, ein Leutnant in A 9, ein Oberleutnant in A 10, ein Hauptmann in A 11 oder A 12, ein Major in A 13. Wählen Sie im Rechner also „Bund“ und die Besoldungsgruppe Ihres Dienstgrads.

Beim Netto gibt es einen Unterschied: Soldaten mit Anspruch auf Besoldung erhalten nach § 69a BBesG Heilfürsorge als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Eine private Krankheitskostenversicherung für sich selbst brauchen sie deshalb in der Regel nicht, wohl aber die Pflegeversicherung und gegebenenfalls eine Anwartschaft für die Zeit nach dem Dienst. Tragen Sie im Rechner unter „Ihr PKV-Beitrag im Monat“ nur diese Beiträge ein; der vorgeschlagene Beihilfe-Beitrag passt für Soldaten nicht.

Familienzuschlag nach Anlage V

Anlage V BBesG kennt einen einheitlichen Betrag für die Stufe 1 von 171,28 €, gezahlt an Verheiratete, an eingetragene Lebenspartner und an Beamte, die ein Kind in ihre Wohnung aufgenommen haben. Für das erste und zweite Kind kommen je 146,38 € hinzu, für jedes weitere 456,06 €. Einen Wohnortbezug wie in Bayern oder Nordrhein-Westfalen hat der Bund in dieser Fassung nicht.

Die geplante Anpassung

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung 2025 und 2026 vorgelegt, der die Tarifeinigung vom 6. April 2025 auf die Besoldung übertragen und zugleich die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 und vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation umsetzen soll. Ob und in welcher Höhe es für zurückliegende Monate Nachzahlungen gibt, entscheidet erst das verkündete Gesetz. Er ist am 20. Oktober 2026 nicht verkündet. Wir zeigen deshalb keine Tabelle aus dem Entwurf und keine hochgerechneten Beträge: Prozentsätze, Mindestbeträge und Termine können sich bis zur Verabschiedung noch ändern. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, ersetzt die neue Anlage IV die Tabelle oben.

Zum Vergleich mit den Tarifbeschäftigten des Bundes: Die Seite TVöD Bund zeigt die Tabelle ab dem 1. Mai 2026. Wie sich Beihilfe und PKV beim Bund verteilen, steht auf der Seite PKV und Beihilfe; der Bemessungssatz folgt aus § 46 BBhV.

Was Beschäftigte und Beamte fragen

Seit wann gilt die aktuelle Besoldungstabelle des Bundes?

Seit dem 1. März 2024. Diese Fassung von Anlage IV BBesG ist am 20. Oktober 2026 noch in Kraft. Die Anpassung für 2025 und 2026 steht in einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums; erst wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gilt eine neue Tabelle. Bis dahin rechnen Bezügestelle und dieser Rechner mit den Beträgen vom März 2024, auch für Neueinstellungen.

Wie lange dauert der Aufstieg von Stufe 1 bis Stufe 8 beim Bund?

Dreiundzwanzig Jahre, wenn keine Zeiten angerechnet werden und keine Verzögerung eintritt: zwei Jahre in Stufe 1, je drei Jahre in den Stufen 2 bis 4 und je vier Jahre in den Stufen 5 bis 7. So steht es in § 27 Abs. 3 BBesG. Anerkannte Zeiten vor der Ernennung können den Einstieg in eine höhere Stufe ermöglichen, dann verkürzt sich der Weg entsprechend.

Wie hoch ist der Familienzuschlag für Bundesbeamte?

Nach Anlage V BBesG 171,28 € für Verheiratete in Stufe 1, für das erste und zweite Kind je 146,38 €, ab dem dritten Kind je 456,06 €. In A 3 bis A 5 kommen Erhöhungsbeträge je Kind hinzu, die der Rechner nicht einrechnet. Die Beträge gelten seit dem 1. März 2024.

Als Nächstes nachrechnen

Tabellen, Tarifverträge und Gesetze hinter dieser Seite

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Herausgeber von Gehaltsrechnern für den öffentlichen Dienst: TVöD, TV-L, TV-H und Beamtenbesoldung, vom Brutto zum Netto, mit Stufenaufstieg

Tabellen geprüft am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Tabellen in Kraft am 20. Oktober 2026, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, gelesen am . Gerechnet nach den Tabellen und Sätzen mit den angegebenen Daten; keine Steuer- oder Rechtsberatung.