Besoldung

Besoldungstabellen 2026: welche gilt wo und seit wann

Bund und Länder zahlen ihre Beamten nach eigenen Gesetzen und eigenen Tabellen. Diese Übersicht zeigt, welche Tabelle heute gilt, wann sie in Kraft trat und was als Nächstes kommt.

Sie sind

Bund und sechs Länder; weitere folgen

Beispiel bei 50 % Beihilfe, Alter 35

100 % = Vollzeit

Mehr: Wohnort, Alter, Beihilfe

Kirchensteuersatz

Für den Beispielbeitrag der PKV

§ 46 BBhV; Länder ähnlich

Netto im Monat, A 9 Stufe 1, Bund

2.579 €

3.354,26 € brutto · Tabelle ab 1. März 2024

Grundgehalt A 9, Stufe 13.354,26 €
Lohnsteuer− 485 €
Private Krankenversicherung (Beispielbeitrag)− 290 €
Netto im Monat2.579 €

Noch nicht in Kraft: Anpassung 2025 und 2026 (Übertragung der Tarifeinigung vom 6. April 2025): Gesetzentwurf, noch nicht verkündet.

Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026

Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg

AbStufeBruttoNetto im Monat
1. Oktober 202613.354 €2.579 €
1. Oktober 202823.457 €2.651 €
1. Oktober 203133.620 €2.763 €
1. Oktober 203443.784 €2.876 €
1. Oktober 203753.947 €2.986 €
1. Oktober 204164.057 €3.060 €
1. Oktober 204574.171 €3.137 €
1. Oktober 204984.283 €3.211 €

Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Zeiten ohne Dienstbezüge und Leistungsentscheidungen können den Aufstieg verschieben.

So wird gerechnetTabellen in Kraft am 20. Oktober 2026; Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF.

Eine einzige Besoldungstabelle für Deutschland gibt es nicht. Der Bund regelt die Bezüge seiner Beamtinnen und Beamten im Bundesbesoldungsgesetz, jedes Land in einem eigenen Landesbesoldungsgesetz, und die Tabellen unterscheiden sich in Beträgen, Zahl der Stufen und Datum der letzten Erhöhung. Am 20. Oktober 2026 gilt für den Bund noch die Tabelle ab dem 1. März 2024; die Übernahme der Tarifeinigung von 2025 steckt in einem Gesetzentwurf. Bayern hat zum 1. Oktober 2026 erhöht, Hessen zum 1. Juli 2026, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen zum 1. April 2026. In der ersten Stufe von A 9 zahlt der Bund 3.354,26 € Grundgehalt, Bayern in seiner ersten belegten Stufe 3.387,91 €. Diese Seite ordnet die sieben Tabellen nebeneinander, die der Rechner heute kennt, nennt ihre Quelle und sagt ausdrücklich, welche zehn Länder noch fehlen. Ein Gesetzentwurf zählt dabei nie als geltende Tabelle.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Die sieben Tabellen, die heute gelten

Jede Zeile führt zu einer eigenen Seite mit der vollständigen Tabelle von A 3 oder der ersten Gruppe des Landes bis A 16, dem Nettobetrag nach PKV und den Regeln für Stufen und Familienzuschlag. „Stufen“ zählt die Erfahrungsstufen, die in der Tabelle mit Beträgen belegt sind.

Stand 20. Oktober 2026. Quellen: Bundesgesetz und Tabellen der Landesämter, verlinkt auf den Seiten der Länder.
DienstherrGesetzgilt seitStufenWas kommt
BundBundesbesoldungsgesetz (BBesG)1. März 20248Gesetzentwurf vom 15. April 2026
BayernBayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)1. Oktober 202610keine veröffentlicht
Baden-WürttembergLandesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)1. April 202610keine veröffentlicht
HessenHessisches Besoldungsgesetz (HBesG)1. Juli 20267beschlossen ab 1. Oktober 2027
NiedersachsenNiedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)1. April 202611keine veröffentlicht
Nordrhein-WestfalenLandesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW)1. April 202610Gesetzentwurf vom 13. Oktober 2026
SachsenSächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)1. April 202612keine veröffentlicht

Warum dieselbe Gruppe so verschieden bezahlt wird

Drei Dinge machen den Unterschied. Erstens das Datum der letzten Erhöhung: Ein Land, das im Oktober 2026 angepasst hat, liegt über einem Dienstherrn, dessen gültige Tabelle aus dem März 2024 stammt. Zweitens die Zahl und Länge der Stufen: Der Bund hat acht Stufen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben zwölf Spalten, von denen jede Gruppe nur einen Teil belegt, und Bayern nummeriert seine Stufen ab 2. Drittens die Eingangsstufe: Wo die erste belegte Stufe einer Gruppe höher liegt, beginnt man mit mehr Geld, steigt danach aber in kleineren Schritten.

Wie lange es dauert, von der ersten bis zur letzten Stufe zu kommen, zeigt die folgende Tabelle am Beispiel von A 9. Die Jahre ergeben sich aus den Erfahrungszeiten des jeweiligen Gesetzes oder, wo das Gesetz sie nicht in Zahlen nennt, aus der Tabelle des Landesamts.

A 9, Grundgehalt in Euro im Monat nach der heute gültigen Tabelle, ohne Familienzuschlag.
Dienstherrerste StufeGrundgehaltEndstufeGrundgehaltbis zur Endstufe
BundStufe 13.354,26 €Stufe 84.283,30 €23 Jahre
BayernStufe 23.387,91 €Stufe 104.223,97 €24 Jahre
Baden-WürttembergStufe 13.480,07 €Stufe 94.342,82 €26 Jahre
HessenStufe 23.456,11 €Stufe 84.295,01 €21 Jahre
NiedersachsenStufe 23.281,97 €Stufe 114.182,22 €26 Jahre
Nordrhein-WestfalenStufe 33.438,22 €Stufe 114.295,45 €24 Jahre
SachsenStufe 23.403,76 €Stufe 114.452,28 €26 Jahre

Beschlossen oder nur geplant

Hessen hat mit dem Anpassungsgesetz vom 3. September 2026 schon die Tabelle ab dem 1. Oktober 2027 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht; sie steht deshalb mit Datum in der Übersicht. Für den Bund liegt seit dem 15. April 2026 ein Gesetzentwurf vor, der die Tarifeinigung für Bundesbeamte übernehmen soll. Nordrhein-Westfalen hat am 13. Oktober 2026 einen Entwurf zur Neuausrichtung der Besoldung vorgestellt. Beides ist noch nicht verkündet, und der Rechner rechnet deshalb mit den Tabellen, die heute gelten. Wer nachrechnen will, was ein Entwurf bringen würde, sollte das Ergebnis als Schätzung behandeln, bis das Gesetz im Gesetzblatt steht: Im Gesetzgebungsverfahren ändern sich Prozentsätze und Termine immer wieder. Mehr auf der Seite Besoldungserhöhung.

Noch nicht abgedeckt

Für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zeigen wir noch keine Tabelle. Wer dort verbeamtet ist, kann im Rechner das eigene Grundgehalt nicht wählen; die Abzüge für Lohnsteuer und PKV gelten aber genauso, und die Seite Beamten-Netto mit PKV erklärt die Rechnung. Die Tabellen kommen hinzu, sobald sie aus der Quelle des Landes übernommen und geprüft sind. Bis dahin stehen Grundgehalt und Familienzuschlag auf Ihrer Bezügemitteilung; wer im Rechner einen Dienstherrn mit ähnlichem Grundgehalt wählt, sieht, in welcher Größenordnung Steuern und PKV-Beitrag liegen.

Wie man von einer Stufe in die nächste kommt, beschreibt die Seite Erfahrungsstufen. Das Netto jeder Zelle rechnet der Besoldungsrechner.

Was Beschäftigte und Beamte fragen

Gilt in allen Bundesländern dieselbe Besoldungstabelle?

Nein. Jedes Land hat ein eigenes Besoldungsgesetz mit eigener Tabelle der Besoldungsordnung A, und der Bund hat seine eigene. Die Gruppen heißen überall A 3 bis A 16, aber die Beträge, die Zahl der Erfahrungsstufen, die Eingangsstufe und die Familienzuschläge unterscheiden sich. Deshalb fragt der Rechner zuerst nach dem Dienstherrn.

Welche Besoldungstabellen fehlen auf dieser Seite noch?

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für diese Länder haben wir die amtlichen Tabellen noch nicht Zeile für Zeile geprüft. Wir veröffentlichen eine Tabelle erst, wenn sie aus der Quelle des Landesamts übernommen und nachgerechnet ist, statt geschätzte Werte zu zeigen.

Woran erkenne ich, ob eine Besoldungserhöhung schon gilt?

An der Verkündung im Gesetzblatt. Ein Referentenentwurf oder ein Gesetzentwurf im Landtag ist noch kein Geld auf dem Konto. Wir führen solche Entwürfe als „geplant“ mit dem Datum ihrer Vorstellung und rechnen weiter mit der Tabelle, die in Kraft ist. Beim Bund und in Nordrhein-Westfalen ist das im Oktober 2026 der Fall.

Als Nächstes nachrechnen

Tabellen, Tarifverträge und Gesetze hinter dieser Seite

Herausgegeben von

Herausgeber von Gehaltsrechnern für den öffentlichen Dienst: TVöD, TV-L, TV-H und Beamtenbesoldung, vom Brutto zum Netto, mit Stufenaufstieg

Tabellen geprüft am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Tabellen in Kraft am 20. Oktober 2026, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, gelesen am . Gerechnet nach den Tabellen und Sätzen mit den angegebenen Daten; keine Steuer- oder Rechtsberatung.