Netto, PKV, Stufen
Teilzeit im öffentlichen Dienst: was bei weniger Stunden netto bleibt
Wer die Arbeitszeit verringert, bekommt das Entgelt anteilig. Netto sinkt es weniger stark, weil Steuern progressiv sind. Für Beamte gilt das nicht ganz, denn die PKV bleibt gleich teuer.
Netto im Monat, TVöD SuE S 8a Stufe 4
2.720 €
4.337,08 € brutto · Tabelle ab 1. Mai 2026
| Tabellenentgelt S 8a, Stufe 4 | 4.207,08 € |
| SuE-Zulage | 130,00 € |
| Lohnsteuer | − 608 € |
| Rentenversicherung | − 403 € |
| Arbeitslosenversicherung | − 56 € |
| Krankenversicherung (8,45 %) | − 366 € |
| Pflegeversicherung (2,40 %) | − 104 € |
| Zusatzversorgung (1,81 %) | − 79 € |
| Netto im Monat | 2.720 € |
Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt: 85 % des Monatsentgelts, 3.687 € brutto, etwa 1.879 € netto.
Die Tarifeinigung läuft bis 31. März 2027; eine neue Tabelle gibt es erst nach der nächsten Tarifrunde.
Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026
Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg
| Ab | Stufe | Brutto | Netto im Monat |
|---|---|---|---|
| 1. Oktober 2026 | 4 | 4.337 € | 2.720 € |
| 1. Oktober 2030 | 5 | 4.562 € * | 2.835 € * |
| 1. Oktober 2035 | 6 | 4.799 € * | 2.954 € * |
§ 16 Abs. 3 TVöD: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit nach Leistung verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).
Im öffentlichen Dienst wird Teilzeit anteilig bezahlt: Wer 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit arbeitet, erhält 50 Prozent des Tabellenentgelts. Das gilt im TVöD, im TV-L und im TV-H ebenso wie für Zulagen wie die SuE-Zulage. Netto ist die Kürzung kleiner, weil Lohnsteuer progressiv ist und bei niedrigerem Einkommen ein kleinerer Anteil abgeht. Eine Erzieherin in S 8a Stufe 4 mit SuE-Zulage verdient in Vollzeit 4.337,08 € brutto und 2.719,87 € netto. Bei halber Stelle sind es 2.168,54 € brutto, aber 1.543,32 € netto, also 57 % des Vollzeitnettos. Bei Beamtinnen und Beamten ist es anders: Besoldung und Familienzuschlag sinken anteilig, der Beitrag zur privaten Krankenversicherung aber nicht, weil er nicht vom Einkommen abhängt. Der Rechner nimmt im Feld „Arbeitszeit“ jeden Teilzeitanteil bis 100 Prozent und rechnet beide Wege, Tarif und Besoldung, mit denselben Annahmen. So sehen Sie vorher, was eine Stundenreduzierung kostet.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Tarif: Erzieherin in S 8a
Grundlage ist die S-Tabelle ab dem 1. Mai 2026 mit der SuE-Zulage nach § 15 Abs. 2.1 TVöD-V (Lesefassung der VKA). Teilzeit kürzt beides im selben Verhältnis. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt bei den Kommunen 39 Stunden in der Woche (TVöD AT); 75 Prozent entsprechen also gut 29 Stunden.
| Anteil | Brutto | Steuern | SV und VBL | Netto | vom Vollzeitnetto |
|---|---|---|---|---|---|
| 100 % | 4.337,08 € | 608,41 € | 1.008,80 € | 2.719,87 € | 100 % |
| 80 % | 3.469,66 € | 398,41 € | 807,05 € | 2.264,20 € | 83 % |
| 75 % | 3.252,81 € | 349,08 € | 756,61 € | 2.147,12 € | 79 % |
| 60 % | 2.602,25 € | 208,41 € | 605,28 € | 1.788,56 € | 66 % |
| 50 % | 2.168,54 € | 120,83 € | 504,39 € | 1.543,32 € | 57 % |
Bei halber Stelle bleibt deutlich mehr als die Hälfte des Vollzeitnettos. Die Sozialbeiträge sinken genau anteilig, die Lohnsteuer überproportional. Für Alleinerziehende in Steuerklasse II und für Verheiratete mit Steuerklasse V sieht die Rechnung anders aus; geben Sie Ihre Klasse im Rechner an.
Beamte: Bundesbeamter in A 9
Bei Beamten sinkt das Grundgehalt aus der Anlage IV BBesG anteilig, die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 sogar stärker. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung, hier das Beispiel der Continentale, bleibt aber gleich.
| Anteil | Grundgehalt | Steuern | PKV | Netto | vom Vollzeitnetto |
|---|---|---|---|---|---|
| 100 % | 3.619,52 € | 566,41 € | 289,95 € | 2.763,16 € | 100 % |
| 80 % | 2.895,62 € | 351,41 € | 289,95 € | 2.254,26 € | 82 % |
| 75 % | 2.714,64 € | 301,08 € | 289,95 € | 2.123,61 € | 77 % |
| 60 % | 2.171,71 € | 158,16 € | 289,95 € | 1.723,60 € | 62 % |
| 50 % | 1.809,76 € | 70,16 € | 289,95 € | 1.449,65 € | 52 % |
Der Unterschied zum Tarif zeigt sich in der letzten Spalte. Die Tarifbeschäftigte behält bei halber Stelle mehr als die Hälfte, weil Steuer und Beiträge mitsinken; beim Beamten frisst der feste PKV-Beitrag einen Teil dieses Vorteils.
Wie viele Stunden welcher Anteil sind
Der Anteil bezieht sich auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit Ihres Tarifvertrags oder Ihres Dienstherrn. Im TVöD sind das bei Bund und Kommunen 39 Stunden; 80 Prozent entsprechen dann 31,2 Stunden, 60 Prozent 23,4 Stunden und eine halbe Stelle 19,5 Stunden. Bei Beamten ist die Wochenarbeitszeit je nach Dienstherr verschieden. Wenn Ihr Vertrag Stunden statt Prozent nennt, teilen Sie die vereinbarten Stunden durch die regelmäßige Arbeitszeit und tragen das Ergebnis als Prozentsatz ein.
Teilzeit mit Steuerklasse V oder II
Viele Teilzeitkräfte sind verheiratet und haben Steuerklasse V, weil der Partner mehr verdient. In Klasse V ist der monatliche Abzug hoch, das Netto der Teilzeitstelle wirkt deshalb klein. Die tatsächliche Steuer des Paares stellt erst die Einkommensteuererklärung fest; oft gibt es eine Erstattung. Wer die Klassen IV und IV mit Faktor wählt, verteilt die Steuer gerechter auf beide Gehälter. Alleinerziehende in Klasse II haben einen Entlastungsbetrag, der das Netto erhöht. Der Rechner nimmt jede Steuerklasse an; probieren Sie die Varianten aus, um zu sehen, wie stark der Abzug davon abhängt.
Was bei Teilzeit noch zu beachten ist
Die Stufenlaufzeit läuft bei Teilzeit im Tarif in voller Länge weiter; Sie steigen also nicht langsamer auf. Die Zusatzversorgung und die gesetzliche Rente folgen dem niedrigeren Entgelt, bei Beamten die ruhegehaltfähige Dienstzeit dem Teilzeitanteil. Wer Familienzuschlag bezieht, erhält ihn anteilig; sind beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, gelten Sonderregeln, die der Rechner nicht kennt.
Mehr zur S-Tabelle auf den Seiten TVöD SuE und S 8a, zum Beamtennetto auf Beamte: Netto mit PKV.