Redaktionsgrundsätze und Korrekturen

Wer mit einer veralteten Tabelle plant, rechnet sich eine Stelle, einen Wechsel in die Verbeamtung oder eine Teilzeit schön oder schlecht. Deshalb steht hier, woher jede Zahl kommt und was passiert, wenn eine nicht stimmt.

Verantwortung

Inhalte und Rechner verantwortet Radif Partners. Kontakt: kontakt@oednetto.de.

Nur Primärquellen

  • Tarifvertragsparteien: Bundesministerium des Innern (TVöD Bund), Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD VKA und SuE), Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TV-L), Hessisches Ministerium des Innern (TV-H);
  • Besoldungsgesetze und Bezügestellen: gesetze-im-internet.de, Gesetz- und Verordnungsblätter, Landesämter für Besoldung und Finanzen;
  • Steuer und Sozialversicherung: Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Bundesanzeiger, Sozialgesetzbuch, VBL;
  • Private Krankenversicherung: veröffentlichte Beitragsbeispiele von Versicherern und der PKV-Verband, ausdrücklich als Beispiel gekennzeichnet.

Gehaltsportale, Foren und andere Rechner sind keine Quelle, auch wenn sie oben in den Suchergebnissen stehen. Eine Arbeitgeberveröffentlichung einer Tabelle nutzen wir nur, wenn jeder Wert zur Tarifeinigung passt; das steht dann bei der Quelle.

Ankündigungen und Entwürfe

Eine Erhöhung, die angekündigt oder im Gesetzentwurf steht, heißt hier „noch nicht in Kraft“, mit Datum und Prozentsatz. Der Rechner rechnet damit nicht, solange keine Tabelle veröffentlicht ist.

Prüfung vor jeder Veröffentlichung

Die Lohnsteuer läuft gegen 91 Fälle, die die Schnittstelle des BMF-Rechners am 20. Oktober 2026 geliefert hat; Tabellenwerte, Familienzuschläge und Stufenlaufzeiten laufen als automatische Tests. Ein abweichender Wert stoppt die Veröffentlichung.

Rhythmus

Vollständige Durchsicht mindestens alle 12 Monate, dazu nach jeder Tarifeinigung, jedem Besoldungsanpassungsgesetz und jedem neuen Programmablaufplan.

Umgang mit Fehlern

  1. Prüfung an der Primärquelle.
  2. Korrektur in der Parameterdatei oder im Rechner und ein neuer Test.
  3. Neues Datum auf allen Seiten; eine inhaltliche Korrektur wird auf der Seite vermerkt.

Unabhängigkeit

Kein Geld von Versicherern, Gewerkschaften, Verbänden oder Vermittlern. Keine Empfehlung eines Versicherers, kein Formular, kein Rückruf.

Siehe auch So rechnen wir. Fassung: 2026-10-20.

Tabellen in Kraft am 20. Oktober 2026, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, gelesen am . Gerechnet nach den Tabellen und Sätzen mit den angegebenen Daten; keine Steuer- oder Rechtsberatung.