Netto, PKV, Stufen

Besoldungserhöhung 2026: wo sie gilt und wo sie noch fehlt

Beamte bekommen keine Tariferhöhung, sondern ein Anpassungsgesetz. Manche Länder haben es schon erlassen, beim Bund liegt es als Entwurf vor. Die Übersicht trennt beides.

Sie sind

Bund und sechs Länder; weitere folgen

Beispiel bei 50 % Beihilfe, Alter 35

100 % = Vollzeit

Mehr: Wohnort, Alter, Beihilfe

Kirchensteuersatz

Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz

Für den Beispielbeitrag der PKV

§ 46 BBhV; Länder ähnlich

Netto im Monat, A 10 Stufe 5, Bayern

3.098 €

4.112,99 € brutto · Tabelle ab 1. Oktober 2026

Grundgehalt A 10, Stufe 54.112,99 €
Lohnsteuer− 725 €
Private Krankenversicherung (Beispielbeitrag)− 290 €
Netto im Monat3.098 €

Stufenaufstieg ab 20. Oktober 2026

Einstellung, Ernennung oder letzter Stufenaufstieg

AbStufeBruttoNetto im Monat
1. Oktober 202654.113 €3.098 €
1. Oktober 202964.272 €3.203 €
1. Oktober 203274.377 €3.273 €
1. Oktober 203584.485 €3.343 €
1. Oktober 203994.593 €3.413 €
1. Oktober 2043104.701 €3.483 €

Die Zeitabstände nach Satz 1 betragen bis zu der in Anlage 3 dargestellten Stufe 4 zwei Jahre, danach bis zur Stufe 8 drei Jahre und darüber hinaus vier Jahre.. * Beträge nach der heute geltenden Tabelle: für dieses Datum ist noch keine Tabelle veröffentlicht. Zeiten ohne Dienstbezüge und Leistungsentscheidungen können den Aufstieg verschieben.

So wird gerechnetTabellen in Kraft am 20. Oktober 2026; Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF.

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird nicht verhandelt, sondern per Gesetz angepasst, meist in Anlehnung an den Tarifabschluss. Der Stand am 20. Oktober 2026 ist uneinheitlich. Beim Bund gilt im Gesetz weiterhin die Tabelle ab dem 1. März 2024; die Übertragung der Tarifeinigung vom 6. April 2025 steht in einem Gesetzentwurf, der noch nicht verkündet ist. Bayern zahlt seit dem 1. Oktober 2026 die neue Tabelle, A 10 Stufe 5 zum Beispiel 4.112,99 € statt 4.000,18 €. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben zum 1. April 2026 angepasst; in Baden-Württemberg stieg A 9 Stufe 1 von 3.384,62 € auf 3.480,07 €. Hessen hat mit einem Gesetz vom 3. September 2026 Tabellen ab dem 1. Januar 2026, ab dem 1. Juli 2026 und ab dem 1. Oktober 2027 beschlossen. In Nordrhein-Westfalen liegt seit dem 13. Oktober 2026 ein Gesetzentwurf für weitere Schritte ab 2027 vor. Entwürfe rechnet der Rechner nicht ein.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Stand je Dienstherr

Stand 20. Oktober 2026. „Entwurf“: Gesetzentwurf veröffentlicht, nicht verkündet. Für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen liegt uns nur die aktuelle Tabelle vor.
DienstherrTabelle gilt seitA 9 Einstiegsstufe vorher → heutebeschlossene Schritte
Bund1. März 20243.354,26 €Entwurf
Baden-Württemberg1. April 20263.384,62 € → 3.480,07 € (2,8 %)keine
Bayern1. Oktober 20263.294,99 € → 3.387,91 € (2,8 %)keine
Hessen1. Juli 20263.346,11 € → 3.456,11 € (3,3 %)1. Oktober 2027
Niedersachsen1. April 20263.281,97 €keine
Nordrhein-Westfalen1. April 20263.438,22 €Entwurf
Sachsen1. April 20263.403,76 €keine

Quellen: Gesetzentwurf des BMI, LfF Bayern, LBV Baden-Württemberg, HBesVAnpG 2026/2027, NLBV, LBV NRW und LSF Sachsen.

Beim Bund: warten auf das Gesetz

Für die Tarifbeschäftigten des Bundes gilt die Erhöhung seit April 2025 und Mai 2026. Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Anpassung 2025 und 2026 veröffentlicht. Solange er nicht im Bundesgesetzblatt steht, zahlt die Bezügestelle nach der Tabelle ab dem 1. März 2024. Der Rechner rechnet ebenso und markiert das. Wird das Gesetz verkündet, ersetzen wir die Tabelle so bald wie möglich.

Nordrhein-Westfalen: neue Struktur im Entwurf

Das Finanzministerium NRW hat am 13. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Besoldung vorgestellt: ab 1. Januar 2027 Grundgehälter + 1,68 % und neue Familienzuschläge, dann + 2 % am 1. März 2027 und + 1 % am 1. Januar 2028. Das LBV informiert über die bisher geltenden Anpassungen. Weil der Entwurf noch durch den Landtag muss, nennen wir keine Beträge daraus.

Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen

In diesen Ländern sind die neuen Tabellen in Kraft. Bayern hat die Besoldung zum 1. Oktober 2026 angepasst; das Landesamt für Finanzen veröffentlicht die Grundgehaltssätze. Baden-Württemberg zahlt seit dem 1. April 2026 die Tabelle des Landesamts für Besoldung und Versorgung, Niedersachsen und Sachsen ebenfalls seit dem 1. April 2026. Hessen hat seine Tabellen für 2026 und 2027 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet; der Schritt zum 1. Oktober 2027 ist damit beschlossen und wird im Stufenplan des Rechners ab diesem Datum verwendet. Für die übrigen zehn Länder enthält dieser Rechner noch keine Tabellen.

Wie eine Anpassung zustande kommt

Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Beamtinnen und Beamten amtsangemessen zu alimentieren. Die Besoldung muss deshalb der allgemeinen Entwicklung der Einkommen folgen, ohne dass es dafür Verhandlungen wie im Tarifbereich gibt. Üblicherweise legt die Regierung nach einem Tarifabschluss einen Gesetzentwurf vor, der die Erhöhung ganz oder teilweise überträgt, manchmal zeitversetzt und manchmal mit eigenen Bausteinen wie höheren Familienzuschlägen. Das Parlament beschließt, das Gesetz wird verkündet, und die Bezügestelle zahlt die neuen Beträge, bei Verzögerung rückwirkend. Zwischen Tarifabschluss und Auszahlung können so viele Monate liegen. Der Rechner folgt immer dem verkündeten Recht, nie einem Entwurf, damit Sie sehen, was heute tatsächlich gezahlt wird.

Was die heutigen Tabellen netto bringen

Erste Stufe mit Betrag, ledig, Steuerklasse I, ohne Kirche, PKV-Beispiel 289,95 €. Bayern ohne Orts- und Familienzuschlag.
Dienstherr, GruppeGrundgehaltNetto nach PKV
Bund, A 10 Stufe 13.575,51 €2.732,81 €
Baden-Württemberg, A 10 Stufe 13.737,00 €2.843,72 €
Bayern, A 10 Stufe 23.636,87 €2.775,09 €
Hessen, A 10 Stufe 23.685,70 €2.808,59 €
Niedersachsen, A 10 Stufe 23.492,91 €2.675,71 €
Nordrhein-Westfalen, A 10 Stufe 33.693,51 €2.813,98 €
Sachsen, A 10 Stufe 23.644,00 €2.779,97 €

Der Vergleich zeigt, wie weit die Besoldung seit der Föderalismusreform auseinandergelaufen ist: Dieselbe Gruppe liegt je nach Dienstherr bei unterschiedlicher Einstiegsstufe und unterschiedlichem Betrag. Hinzu kommen die Familienzuschläge, die sich noch stärker unterscheiden; siehe Familienzuschlag. Die vollständigen Tabellen stehen in der Besoldungstabelle, die Tarifseite in Tariferhöhung.

Was Beschäftigte und Beamte fragen

Wann bekommen Bundesbeamte die Besoldungserhöhung 2026?

Das steht noch nicht fest. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung für 2025 und 2026 vorgelegt, der die Tarifeinigung vom 6. April 2025 überträgt. Er ist noch nicht verkündet. Bis dahin gilt die Tabelle ab dem 1. März 2024. Weil der Entwurf die Jahre 2025 und 2026 betrifft, würden die Beträge nach einem Beschluss für die Vergangenheit nachgezahlt.

Was sieht der NRW-Gesetzentwurf zur Besoldung ab 2027 vor?

Nach der Mitteilung des Finanzministeriums vom 13. Oktober 2026: ab 1. Januar 2027 Grundgehälter + 1,68 % und neue Familienzuschläge, dann + 2 % am 1. März 2027 und + 1 % am 1. Januar 2028. Das ist ein Entwurf. Der Landtag muss ihn noch beschließen; der Rechner bleibt bis dahin bei der Tabelle ab dem 1. April 2026.

Wie viel bringt die hessische Besoldungserhöhung im Juli 2026?

In A 9 Stufe 3 stieg das Grundgehalt am 1. Juli 2026 von 3.470,59 € auf 3.580,59 €. Zum 1. Oktober 2027 folgt der nächste Schritt auf 3.680,85 €. Beide Tabellen stehen im Gesetz- und Verordnungsblatt und sind damit beschlossen, nicht nur angekündigt.

Als Nächstes nachrechnen

Tabellen, Tarifverträge und Gesetze hinter dieser Seite

Herausgegeben von

Herausgeber von Gehaltsrechnern für den öffentlichen Dienst: TVöD, TV-L, TV-H und Beamtenbesoldung, vom Brutto zum Netto, mit Stufenaufstieg

Tabellen geprüft am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Tabellen in Kraft am 20. Oktober 2026, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, gelesen am . Gerechnet nach den Tabellen und Sätzen mit den angegebenen Daten; keine Steuer- oder Rechtsberatung.